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@ KingCaddy: Für dein Feinstaubplakettenproblem gibt es aber eine legale Lösung. Wurde hier schon diskutiert. Da ist die Zulassungstelle der falsche Ansprechpartner. Einfach mal die Suche benutzen und wenn du den Bericht gelesen hast weißt du wo du die Plakette bekommst.
Aber warum kostet der ex "Behindertencaddy" jetzt mehr Steuern als ein normaler Caddy der von anfang an als LKW zugelassen war? Da müsste dein Caddy ja ein höheres zulässiges Gesamtgewicht haben als der normale Caddy.
Wegen der Versicherung lohnt sich gerade beim Caddy ein Preisvergleich. Da gibt es große Unterschiede bei den Versicherungen wo du viel sparen kannst.
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Also ich dachte das mit den 3,5 Tonner ist pauschal gereglt ...ein Preis!
Und Versicherungen gibt es viele - habe nur eben bei der LVM alle anderen verträge und somit recht günstig - dachte ich. Selbst beim Rumfragen vor der Zulassung hier im Forum hatten viele teurere Prämien zu zahlen. Bei mir ist ja noch TK dabei - keine Ahnung was es ohne kostet.
Hatte mal einen Sturmschaden - da gab es nix ohne TK....echt mies gewesen - Golf 1 damals in gutem Zustand. Nach dem Sturm dann nicht mehr und imense Rep.Kosten zu meinen Lasten.
Wenn du nen heißen Tipp bezüglich Versicherung und Feinstaub hast - bitte nur her damit! Der auf der ZLS in Kreuzberg sagte mir nur, wenn das ein Dekra Mann o.ä. bescheinigt, dass es ein JH/2H ist - dann gibt es auch ne Plakette dazu. Anders nicht. Jetzt du!
VG Chris
:batman:
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Die Steuern richten sich bei LKW nach dem tatsächlichem zulässigem Gesamtbericht. Originale Caddys kosten knapp 102€ im Jahr und tiefergelegte Caddys werden ja abgelastet und kosten danach noch ca 90€ im Jahr. Das Thema hier war ja die Unterschiede zwischen "Behindertencaddy" zum "normalen" Caddy und wenn bei deinem Caddy etwas höhere Steuer berechnet wurden heist das doch, vorausgesetzt die Steuer wurde für LKW festgesetzt, das der ex "Behindertencaddy" ein höheres zulässiges Gesamtgewicht und eine höhere Achslast auf der Hinterachse haben muss. Und da stellt sich doch die Frage wie das mit der höheren Achslast Gemacht wurde, z.B durch verstärkte Federn. Kann sein dass die Federn echte Raritäten sind die sich z.B. bei Wohnkabinen-Aufbauten gut machen würden.
Das mit der Feinstaubplakette wurde hier und auch im golf1.info Forum schon erörtert: Wenn die Zulassungstelle die Plakette geben soll braucht die vorher die Bescheinigung oder du holst die Plakette direkt bei der AU-Werkstatt, die geben auch Plaketten aus. Ich würde aber vorher die Suchfunktion hier (ganz oben rechts) benutzen (Suchbegriff: grüne Plakette) und mir dann den Text aus dem Link ausdrucken und mitnehmen. Nicht dass die AU-Werkstatt die Regelung noch nicht kennt.
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Hallo. Ich habe auch einen So. KFZ Caddy. Wieviele noch fahren würde mich auch interessieren :-). Meiner ist als So. KFZ zugelassen, also versichert und versteuert und kostet 101€/Jahr Steuer. Bei der Zulassungsstelle wurde ich gefragt, ob ich damit Rollstuhlfahrer transportieren werde, ich sagte natürlich nicht, damit werden Motorräder transportiert, war denen aber egal. Ob das jetzt rechtens ist oder nicht habe ich bis eben nie angezweifelt.
Hat noch jemand Teile für die Umgebauten?
Sind alle Umbauten von Reha?
Sind die Blattfedern original?
Gruß
(Die Kriterien zur LKW-Zulassung sind Kreis-abhängig. In unserem Kreis wird bspw. eine komplette Trennwand verlangt, im Nachbarkreis reicht eine 30cm hohe Trennwand. Ähnlich bei den hinteren Seitenscheiben, bei uns müssen diese verblecht werden und bei den Nachbarn nicht.)
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ele Mitglieder des Trachtenveriens könnte man auch als uniformierte Uniformierte bezeichnen. Das Sonntagsverbot gilt für LKW über 7,5 to. und für LKW mit Anhänger. Im Prinzip bedeutet das dann das du den Caddy mit Anhänger am Sonn- und Feiertagen nicht fahren dürftest, mittlerweile wird das aber auch nicht mehr geahndet.
Es gibt hier einen Fred zum Thema Sonntagsfahrverbot, da findest du auch einen von mir eingebrachten Link, schau da mal, nach Benutzung der Suchfunktion rein.
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Er gibt auch anderen eine Chance .