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Umbau Lkw Zulassung wohin und was muss beachtet werden
#1
Hallo,
Kann mir jemand sagen was ich alles beachten müss um einen Pkw, in meinen Falle ein Polo N6 Diesel, als Lkw umzubauen um somit Steuern zu sparen.

1.Wo muss ich genau zur Abnahme oder wie läuft das, welche kosten ca.?

2.Muss ich eine Trennwand unbedingt fest verschweissen oder kann diese auch ausbaubar sein?

3.Müssen die Seitenscheiben mit Blech ersetzt werden oder reicht es auch die Bleche gleich hinter die Glasscheiben zu verbauen, würde ich dies ohne Schweissarbeiten machen können?

4.Hintere Gurte unwiederruflich entfernen ist mir noch bekannt, was muss noch beachtet werden?

Danke für alle Infos und Hilfen.
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#2
Ich würde erstmal im Landratsamt nachfragen, dort must du auch die notwendigkeit belegen einen LKW zu haben, danach zum TÜV und Umbaumaßnahmen besprechen. Aber zu 90% schickt dich die Zulassungsstelle wieder heim...
[Bild: signaturg.jpg]
!!!HAVE A NICE DAY!!!

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#3
moin moin

also wenn, dann hat das finanzamt damit zu tun und das hat sich danach zu richten was im schein steht.

die kriterien für ne lkw-zulassung stehen in der stvzo und die liegt jedem prüfer in aktuellster form vor und mann kann sie sich besorgen.
an diese hat sich jeder zu halten, egal ob er zu faul ist oder nicht und wenn der umbau die kriterien erfüllt hat er es abzunehmen und einzutragen.

bevor ich sonne aktion bei nen polo mache schau ich mich nach nen auto mit lkw-zulassung um und bin glücklich.
bei nem dickschiff aus ammiland mit ihren 1000 liter hubraum macht das sinn, aber doch nicht bei nem polo.

gruß johannes
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#4
Hallo!

Schade, dass Du keinen Namen angegeben hast, so ist das Ganze etwas unpersönlich.

Wenn Du als erstes mal ganz einfach nach "zulassungsvoraussetzungen lkw zulassung" gegoogelt hättest, dann wärst Du gleich über diese Seite der Dekra gestolpert:
Pkw wird zum Pkw mit Lkw-Zulassung

Sinnvoller Ablauf:
-Zuerst bei zuständigen Finanzamt nachfragen. Letztendlich ziehen die Deine Steuer ein und müssen die LKW-Besteuerung anerkennen. Bei unserem Finanzamt wäre da für Dich schon Schluss. Die erkennen normale Fahrzeuge nicht an, haben sogar Beispielbilder zur Hand: Erst mit erhöhtem Laderaum ala Fiesta Courier, Opel Combo usw. erkennen die einen LKW an. Zitat vor mehr als 10 Jahren " Mit einem Post-Polo brauchen Sie hier garnicht aufzukreuzen, das erkennen wir nicht an."

Falls Dein Finanzamt da noch mitspielen würde: Kawa`s Rat - Zulassungsstelle nachfragen ob Sie LKW-Eintragung laut Anforderung des Finanzamtes anerkennt. Normalerweise sollten die das können, stellen sich aber gerne Quer...

Letztendlich beim Abnehmenden technischen Verein anfragen. Mein Tüv verlangt zugeschweisste Seitenscheiben und Gurtgewinde

Nur gibt es auch Nachteile: Anhängerziehen Sonntags ist dann nicht mehr, Rückrüsten kaum möglich...

Gruss Micha(el T2b)
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#5
Hallo!

Zitat:also wenn, dann hat das finanzamt damit zu tun und das hat sich danach zu richten was im schein steht

Leider macht das Finanzamt in aller Regel genau das nicht. Das Finanzamt muss sich an die Papiere nicht explizid halten, sondern beruft sich darauf die Besteuerung nach der Benutzung des Fahrzeuges auszuweisen. Natürlich kann man vor Gericht ziehen, wenn man Zeit und Geld genug hat, kann das klappen :pinch:

In der Autobild vom letzten Freitag steht auf Seite 13 ein Bericht über Fiat Doblo-Fahrer "Das ist ein LKW". Der eine hat im Brief/Schein Fahrzeug zur Güterbeförderung stehen, das Finanzamt besteuert ihn wegen Fenstern und 5 Sitzplätzen als PKW, aber er regt sich über die hohe Versicherungsprämie für seinen LKW auf.

Gruss Micha(el T2b)
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#6
Es kommt auch auf das Fnanzamt an, in unsrem Kreis hier, kann man es vergessen, einen ex Post Golf oder sowas in der Art als LKW zuzulassen, das stellen die sich stur und fertig, dann bleibt einem bloß der Weg übers Gericht aber wer hat dazu die Muße und de Kohle..
das ist hier schon lange so, vor meinem Caddy genau vor 10 Jahren hab ich so einen Postgolf bekommen, der dann aber doch einen Motorschaden hatte und damals haben die sich bei Nachfrage schon blöd angestellt..
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#7
Moin,
genau wie schongesagt, Finanzamt, in Hamburg macht soetwas die Oberfinanzdirektion. Bei PKW´s ist schon vor 10 Jahren das Thema PKW als LKW totgewesen, es gab noch nichteinmal Bestandsschutz. Das ist also das mit den Steuern. Zulassen konnte ich Hamburg damals natürlich einen PKW als LKW, ABER eben nicht dementsprechend besteuern! Wenn das bei den Zulssungstellen heute genaugenommen wird, dann müßten sie auch die Strecke in der Fahtrerkabine, Gaspedal bis Heckscheibe, messen und mit der Strecke/Länge der Ladefläche abgleichen. Bei Doppekabinen läuft mann in Gefahr, dass der PickUp als Pkw versteuert wird, es sei denn es kann belegt werden das der PickUp beruflich als LKW benötigt wird.
So long, Frohes Fest an alle Caddyfahrer und die es werden wollen. Polo nicht als LKW,
  • [Bild: thumbsup.png]
sondern VW CADDY als LKW! Grüße Claus Grottker, Caddytischer
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#8
bei uns wurde vom finanzamt sowie vom dekramann gesagt, halbe trennwand reinschrauben, seitenscheiben raus und bleche reinschweißen, gurtlöcher zu (ne schraube reindrehen und nen schweißpunkt dran soll reichen) und ne komplette bodenplatte aus holz oder wie auch immer, dann sollte die ladefläche 51% sein damits als lieferwagen gilt, wenn dus dann umgeschrieben hast, kanns passieren das du zum finanzamt fahren musst und das auto vorstellen musst, dann wird entschieden obs pkw steuern oder lkw steuern sind (also lass dir schonmal was einfallen wozu du unbedingt nen polo 6n als lkw brauchst) es kann auch passieren das du garnix vorstellen musst und die dir einfach in neuen steuerbescheid schicken, macht jedes finanzamt anders, hab auch schon gehört das die ladehöhe von innenraum boden bis zum dach 1meter sein soll, allerdings hat das kein kleinwagen, in 2er golf hat grade so 80cm

wie gesagt, frag auf eurem finanzamt und am besten ruf bei der dekra an, da biste auf der sicheren seite

Wink
Hupen Sie ruhig, meine Musik ist lauter :thumbsup:
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#9
Moin,
wenn du unbedingt einen neueren LKW haben möchtest, dann schau mal bei mobile vorbei. 2004er caddys von der Post, als Einsitzer aber als Zweisitzer zugelassen, in verschiedenen Zuständen und unterschiedlichen KM Leistungen. Preise beginnen teilweise bei 2500,00€. Dann hast du gleich einen Paragraphenkonformen LKW. D.h.: Ladeflächlänge größer als Gaspedal/Rückwandabstand, Höhe Laderaum 1,0m, keine Möglichkeit weitere Sitze zu montieren. Passt also alles, kein "Stress, keine Laufereien beim Zulassen
  • [Bild: emotion_amazing.png]
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