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Caddy Anmeldung 14d
#1
Hallo!!!!

Ich weis jetzt nicht ob das Thema hier rein gehört aber egal.

Ich bin aus Österreich, und habe einen Caddy der nicht angemeldet ist.
Habe gehört das man einen LKW bis Baujahr 1990 als Privat-Person nicht merh Zulassen kann.
Hat das von euch vl. schon jemand gehört?

Es sind ja alle Caddys als Lastwagen vom Band gelaufen, stimmt das?
Wäre es dann vl. möglich das ich denn Caddy auf PKW typisieren lass und dann anmelde?

Mir geht das jetzt alles ziemlich auf die Nerven da ich denn Caddy erst gekauft habe. Hoffe es kann mir jemand helfen.

Und wie ist das eigentlich wenn ich denn Caddy als LKW anmelde. Zahle ich dann mehr Versicherung als bei Normalen PKW?

Was zahlt ihr denn so im Jahr oder Monat für einen 54 Ps-igen Diesel

MFG Michl
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#2
Den Caddy auf PKW umtypisieren ist Bullshit.Wer den TÜV in D kennt, der weiss, was ich meine.Jeder sagt etwas anderes- und rechnet Dir die Kosten vor.Wahnsinn!
Der Caddy ist, auch als LKW, bei den Versicherungen spottbillig.Kommt natürlich auch, auf Deinen Schadenfreiheitsrabatt an.Bei 30%, ist es ein Taschengeld/Monat.Genaueres für Diesel weiss ich nicht.Mein Caddy, mit PL16V(129PS), kostet, inkl. Teilkasko(Diebstahlschutz!), 41 Euro im Monat.Die vielen PS, kommen natürlich teuer.Schätze einen kleiner Diesel, kostet in der Haftpflicht, um die 25 Euro.
Bin über einen Versicherungsmakler zur AXA gekommen und zufrieden.Kutscher-Uli empfiehlt, eine andere Gesellschaft.Das Thema Versicherungen, ist ein weites Feld.
Wie steht es denn, mit dem Fahrverbot, in Österreich?Dein Landsmann low2vr6 teilt mir Gestern mit, das die kleinen Pickups, mit LKW-Zulassung, bei Euch nicht so scharf kontrolliert werden, sodass Er auch Sonntags fährt.
Sonntagsfahrverbot, gibt es auch bei uns, wenn Du nen Hänger ziehst.Und die Umweltzonenkacke, habt Ihr ja auch.

Gruss, Sundowner :auto95:

Das Thema Privatperson, halte ich für ein Ammenmärchen.Und was Du beim PKW eventuell sparst, zahlst Du bei den Steuern wieder drauf.Das ist ein Nullsummenspiel.
Frag mal Deinen anderen Landsmann MacGregor, der kann Genaueres sagen.
Abwarten und Tee trinken.
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#3
Hallo Michel!

Zitat:Original von Caddy Umbauer
Ich bin aus Österreich, und habe einen Caddy der nicht angemeldet ist.
Habe gehört das man einen LKW bis Baujahr 1990 als Privat-Person nicht merh Zulassen kann.
Hat das von euch vl. schon jemand gehört?

Davon habe ich noch nichts gehört.
Nur von dem sinnlosen Fahrverbot in W/NÖ/B.

Zitat:Original von Caddy Umbauer
Es sind ja alle Caddys als Lastwagen vom Band gelaufen, stimmt das?
Wäre es dann vl. möglich das ich denn Caddy auf PKW typisieren lass und dann anmelde?
Mir geht das jetzt alles ziemlich auf die Nerven da ich denn Caddy erst gekauft habe. Hoffe es kann mir jemand helfen.

Eine Umtypisierung auf PKW würde mich auch interessieren, falls diese unsinnigen Fahrverbote österreichweit gemacht werden.

Zitat:Original von Caddy Umbauer
Und wie ist das eigentlich wenn ich denn Caddy als LKW anmelde. Zahle ich dann mehr Versicherung als bei Normalen PKW?
Was zahlt ihr denn so im Jahr oder Monat für einen 54 Ps-igen Diesel

Soweit ich weiß, gibt es keine Unterschiede mehr zwischen Klein-LKW und PKW. Und zwar, seit die Steuer nach der Leistung und nicht mehr nach Hubraum berechnet wird.
Der einzige Unterschied ist, dass Klein-LKWs für Unternehmer Vorsteuerabzugsfähig sind.

Ich zum Beispiel habe meinen 54PS Caddy vor zwei oder drei Jahren auf Wechselkennzeichen zu einem 34PS Käfer dazuangemeldet. Und der Caddy wird wie ein normaler PKW verrechnet.

Einen Vorteil hat ein Klein-LKW derzeit in Graz. Falls Feinstaub-Fahrverbot ist, darf ich auch ohne Diesel-KAT fahren. KLingt komisch, ist aber so.

Gruß Gernot
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#4
Hallo soweit ich gillt das Sonntagsfahrverbot egal wo ab 1 to Nutzlast! in Deutschland erst ab 3,5 to Gesammtmasse wenn euer Caddy also ein dreifeder Paket hat würde ich vorschlagen ihn abzulasten mit einem 2 federpaket fur die HA
LOUD PIPES SAVES LIVE ABER NICHT DAS GEHÖR
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#5
Hallo,

Ich bin ja schon länger hier "lesendes Mitglied", jetzt hab ich auch mal was zu schreiben. :wohow:
Ich hab meinen Caddy im März diesen Jahres gekauft, genau an meinem Geburtstag :icon_cheesygrin: , und ihn jetzt ein halbes Jahr lang restauriert, is natürlich immer noch nicht ganz fertig :icon_wink: , und wollte den jetzt zur Anmeldung bringen. Angedacht wär als Oldtimer gewesen, das geht ab einem Alter von 20 Jahren und wenn das nicht das einzige auf dich angemeldete Fahrzeug ist, das ist sogar noch recht günstig und kommt auf ca. 300,- im Jahr (normal als LKW ca. 500,-), aber eben nur wenn das Fahrzeug eine PKW Typisierung hatt :icon_twisted: .
Das Umtypisieren von LKW auf PKW is jetzt nicht mal so teuer, kostet 39,- und man benötigt dazu noch eine Unbedenklichkeitsbestätigung von VW, da ich aber natürlich auch schon einige Veränderungen an meinem Caddy gemacht hab, hab ich da ein bissl Bedenken dort vorzufahren, will ja da jetzt nicht für jede Schraube die ich getauscht hab Rede und Antwort stellen. Naja, vielleicht geht´s ja auch ohne das man das Auto dort vorzeigen muss :icon_wink:.
Hmm, und an dieses sch... Sontagsfahrverbot hab ich auch ned gedacht, aber wenn das stimmt mit der Nutzlast, der hat ja normal eh nur so um die 470kg und Zweiblattfederpacket hab ich auch, dann beruhigt mich das wieder.

Grüße Paul
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#6
H KEnnzeichen darfst du aber nur noch laut meinen infos 3000 km im jahr fahren!!
Populanten von Domizilen mit transparenter, fragiler artifizieller
silikatbasierter Außenstruktur sollten sich von der Umfunktionierung in
Relation deformationsresistenterer geogener Materie zu Wurfprojektilen
distanzieren.



oder auch: 'Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.'
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#7
Sorry, hab vergessen zu schreiben das ich aus Österreich bin. Also bei uns in AT, oder zumindest bei meiner Versicherung gibts keine Km beschränkung,
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#8
Dann gehts euch in Österreich ja am besten wenn ihr keine KM begrenzung habt ihr glücklichen :icon_cheesygrin:
Populanten von Domizilen mit transparenter, fragiler artifizieller
silikatbasierter Außenstruktur sollten sich von der Umfunktionierung in
Relation deformationsresistenterer geogener Materie zu Wurfprojektilen
distanzieren.



oder auch: 'Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.'
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#9
Hallo,

Also war diese Woche mal beim ÖAMTC nachfragen wegen des Fahrverbotes.

Und die Sagen das ist völliger Unsinn es gibt kein Fahrverbot für W/ NÖ/ B

so haben die es mir gessagt.


Lg kevin
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#10
Zitat:Original von Kevin
Hallo,

Also war diese Woche mal beim ÖAMTC nachfragen wegen des Fahrverbotes.

Und die Sagen das ist völliger Unsinn es gibt kein Fahrverbot für W/ NÖ/ B

so haben die es mir gessagt.


Lg kevin

schön wärs's, abba guxtdu:

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk...80&AngID=1
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