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Da sind noch die Dome für die Stoßdämpfer mit der Hydraulik für die Absenkung, die auf der Ladefäche nach einem Umbau zum LKW stören würden. Und die fehlende Rückwand. Für einen Umbau zum LKW müsste wieder eine Rückwand rein. Der Caddy für Rollstuhlfahrertransport war als Sonder-Kfz zugelassen, hatte zwei Sitzplätze eingetragen und durfte wegen dem Verwendungzweck des Sonder-Kfz natürlich auch den Rollifahrer im Rollstuhl transportieren. Aber nur den Rollifahrer in seinem Rollstuhl! Ein Rollstuhl zählt natürlich nicht als regulärer Sitz. Und ein Sonder-Kfz darf natürlich nur für den bestimmten Zweck für den es Zugelassen ist genutzt werden. Wenn du mit der Zulassung Sonder-Kfz z.B. beim Motorradtransport erwischt wirst wird es Ärger geben, evtl. auch wegen Steuerhinterziehung. Und selbst wenn du es schaffst einen Lkw-Umbau ohne Trennwand beim TüV eingetragen zu bekommen erkennt das Finanzamt den Lkw nicht an. Dann ist das für das Finanzamt ein PKW-Kombi und weil die Schadstoffklasse nicht bekannt ist wird der Caddy in der teuersten Einstufung landen.
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auch neue Einwände...
wenn der Rollimann aber grad nciht an Bord ist...
egal, hab noch nen SonderKFZ Bestattungswagen, der läuft auch so, ohne dass ich Bestatter bin.
Rückwand, logo vergessen.
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moin moin
@ 4x19-caddy
du weißt schon das es vor einiger zeit nen gerichtsurteil gegeben hat nachdem das finanzamt nach der im schein eingetragenen fahrzeugart zu besteuern hat?
wenn also lkw drinn steht hat das amt nur lkw-steuer zu verlangen.
soweit ich weis ist ne trennwand kein kriterium für die lkw-abnahme beim tüv. da gehts mehr um so sachen wie verhältnis länge laderaum zu fahrzeuglänge.
die genauen kriterien kannst du problemlos beim tüv erfragen.
gruß johannes
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Danke für dem Tipp. Das mit dem Gerichtsurteil, wonach das Finanzamt nach der im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeugart zu besteuern hat würde mich jetzt aber ganz dringend interessieren. Gibt es ein Aktenzeichen zu dem Fall oder hat jemand eine Idee wo man etwas in Erfahrung bringen kann? Wäre schön wenn es dazu endlich eine auch für das Finanzamt verbindliche Regelung gibt und man vor der Anmeldung weiß ob man mit einer bösen Überaschung beim Steuerbescheid rechen muss. Bei unserm Finanzamt musste man die nachträglich umgebauten Autos trotz TüV-Eintragung nochmal beim Finanzamt vorführen und der Finanzbeamte hat dann entschieden. Ich habe da einen Polo Coupe Diesel mit LKW-Zulassung (ex Telekom), mit Ladefläche und Trennwand, aber noch ohne zugeschweißte Seitenscheiben und Gurtaufnahmen. Ist mir ehrlich gesagt selbst ein Rätsel wie ein Polo 2 Coupe mit Seitenscheiben eine LKW-Zulassung bekommen konnte. Mein Argument beim Finanzamt wäre gewesen dass der "LKW" vom KBA durch die Erteilung der Betrieberlaubnis bestätigt worden ist. Aber anderseits, warum fahren dann so viele Postgolf mit zugeschweißten Seitenfestern rum? Das waren doch auch "LKW" ab Werk. Wenn es dazu jetzt ein verbindliches Gerichtsurteil gibt wäre mein Polo mindestens das Doppelte wert.
So ein Umbau vom "Behindertencaddy" zum LKW hab ich 2002 schon gemacht. Damals wollte der TüV eine fest eingebaute Trennwand haben. Die LKW-Zulassung ist aber nach der TüV-Abnahme ohne Probleme vom Finanzamt anerkannt worden.
Gruß Michael
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gibt es noch weitere Infos und Statistiken...
Wie viele sind noch unterwegs?
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Meines wissens gibt es noch 2unterschiedliche Hinterachstypen!
Einmal die "normale, leicht modifizierte" Caddy Hinterachse und einmal habe ich eine Version mit einer Hinterachse wie vom Golf3 oder Passaat 35i gesehen.
gibt es schöners als caddy fahren???