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Garantie auf Reparaturen während der Garantie
#1
Hi Zusammen,

habe heute mein Auto zum TÜV/AU und zur Inspektion (52000km) gebracht.

Nun ruft der Händler an und meint, der Gasregler ist undicht, die Achsmanschette gerissen und die Zündkabel sind defekt...

Genau alle drei Reparaturen wurden in den letzten 1,5 Jahren innerhalb der Garantiezeit repariert. Jetzt ist die Garantie vorbei und die Teile sind wieder defekt. VW möchte nicht bezahlen. Hab zwar noch die Garantieverlängerung, jedoch ist dort nicht klar ob die das übernehmen. Das ist noch in Klärung.

Zu allem übel kommt jetzt natürlich noch dazu, dass ich mein Fahrzeug nicht bekomme. Ohne TÜV lassen die einen nicht vom Hof.

Habt ihr eine Idee? Normalerweise dürfte dies so ja nicht ablaufen, oder ?

Grüße

Robin
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#2
Hallo,

das ist so eine Sache mit der Garantie. Normal muss die Werkstatt auf Ersatzteile zwei Jahre Garantie geben. Jedoch kann durch eine Klausel in den AGB`s die Garantiezeit auf ein Jahr verkürzt werden. Viele Werkstätten nutzen diesen "Trick". Dann kommt es auch noch drauf an, warum die Teile wieder defekt sind. Fremdeinwirkung, Marderbiss, Materialfehler? Das weiß ich in deinem Fall nicht.

Dass sie dein Fahrzeug nicht vom Hof lassen, hat mit der Haftung zu tun. Lassen sie dich trotz festgestellter Mängel fahren, und es passiert etwas, muss die Werkstatt mithaften!

Gruß
Stefan
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#3
Hallo,

in dem von dir beschriebenen Fall ist es vollkommen unerheblich, ob du die Teile im Rahmen der Garantie hast erneuern lassen oder nicht.

Denn aufgrund der Garantieinstandsetzung warst halt nicht du, sondern VW der Rechnungsempfänger.

Das richtige Stichwort im von dir beschriebenen Fall ist die GEWÄHRLEISTUNG.

Für Verbraucher:

Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate auf die gekauften Produkte
und beginnt mit Übergabe der Ware. Ausgenommen von der Gewährleistung
sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, oder auf unsachgemäßen
Gebrauch zurückzuführen sind.


Auf die von dir beschriebenen Teile liegt somit noch eine Gewährleistung und der Händler muss dir erst einmal nachweisen, das dies kein "natürlicher Verschleiß" ist.

Sollte die Werkstatt auch nach Hinweis auf die Gewährleistungspflicht nach §438 BGB nicht einlenken, würde ich sagen das dies ein klarer Fall für einen Fachkundigen (Anwalt) ist.

Ich hoffe ich konnte helfen.

DANKE!
Caddy Maxi 1.9 TDi
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#4
Du hast 24 Monate Garanite auf gekaufte Produkte.

Das ist natürlich richtig.

Nur leider hast Du die Leistung/Ersatzteile nicht bezahlt. Also nicht gekauft.

Klare Aussage von VW: Garantie auf Garantie gibt es nicht.
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#5
mit Interesse las ich den Beitrag "Garantie auf Reparaturen während der Garantiezeit", denn ich habe ein sehr ähnliches Problem: Während der Gewährleistungszeit wurden bei meinem Erdgasfahrzeug die Magnetventile der Gasbehälter ausgetauscht. Nun trat der gleiche Defekt nach gut einem Jahr wieder auf, das Fahrzeug ist nun fast 3 Jahre alt. Bei Erteilung des Reparaturauftages wies ich darauf hin, dass die gleiche Reparatur schon einmal erfolgte. Da hieß es, dass ich auf die reparierten Teile 2 Jahre Garantie hätte. Ich staunte nicht schlecht, als mir bei Abholung des Wagens eine Rechnung über 382€ präsentiert wurde! Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass die erste Reparatur ja während der 2jährigen Neuwagengarantiezeit erfolgt sei und diese sei nun beendet. Dass die Venile ausgetauscht worden seien, verlängere diese 2jährige Garantiezeit nicht und auf die erneuerten Teile hätte ich auch keine Garantie, da ich ja damals für die Reparatur nichts gezahlt hätte.
Diese Rechnung ärgert mich, aber ich kann nicht beurteilen inwieweit die Vertragswerkstatt richtig argumentiert, deren Meinung nach gibt es keine Garantie auf während der 2jährigen Gewährleistungszeit reparierten Teile.
Weiß jemand, ob die gesamte Reparatur kostenlos sein müsste, oder ob ich nur den Einbau bezahlen muss, oder hat die Werkstatt Recht?
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#6
Valhalla,'index.php?page=Thread&postID=83530#post83530' schrieb:Du hast 24 Monate Garanite auf gekaufte Produkte.

Das ist natürlich richtig.

Nur leider hast Du die Leistung/Ersatzteile nicht bezahlt. Also nicht gekauft.

Klare Aussage von VW: Garantie auf Garantie gibt es nicht.
Genau so ist es.

Du hast auf die Teile keine Ersatzteilgarantie, da du dafür auch keine Rechnung erhalten hast.

In der gesetzlichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren gibt es keine Ersatzteilgarantie. Sonst hätte man ja lebenslange Garantie, wenn das besagte Teil jedes mal innerhalb von 2 Jahren kaputt gehen würde.
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#7
Hallo Zusammen,und erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
So wie es aussieht übernimmt meine Garantieverlängerung die Kosten,
also für mich schon mal nicht schlecht.
Garantie auf die Teile gab es nicht,
jedoch zweifle ich immer noch daran ob die damals das Zeug wirklich repariert haben.
Einen Mietwagen über das Wochenende hatte ich auf Kulanz erhalten. Den muß ich heute abgeben.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Grüße
Robin
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#8
Hi Zusammen,
kurzer Zwischenstand...
Also mein Auto hab ich erstmal wieder... jedoch noch keine Rechnung, sind am klären...
Die Jungs haben einen komplett neuen Gasdruckregler verbaut. Der sieht kompett anders aus.
Und was noch unglaublicher ist, mein Gasverbrauch lag heute morgen
bei einer 25 km Fahrt im Schnitt bei 4,4 Liter. Anstatt 6,5!
Allein die Tatsache, dass dieser jetzt anders aussieht, macht mich stutzig.
Ob da nicht eine Rückrufaktion von VW gerechtfertig sein sollte? Immerhin ist das ein Sicherheitsproblem.
Zündkabel gibt es wohl öfter Probleme, scheinbar auch bei den Kollegen von Ford. Scheint wohl eine Billigproduktion zu sein.
Grüße
Robin
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#9
Es ist bei VW völlig normal, dass sich Ersatzteile im Laufe der Jahre optisch ein wenig verändern.

Dies kann unterschiedliche Gründe haben.

Meist ist es schlichtweg eine technische Weitentwicklung, die auch eine optische "Optimierung" nach sich zieht.

Die Notwendigkeit einer Rückrufaktion ist deswegen noch lange nicht gegeben. Dies geschieht erst, wenn technische Mängel fahrsicherheitsbedenklich sind.
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#10
Ich möchte mich nochmal melden, war in der Zwischenzeit beim Anwalt und habe schlussendlich Rechnung (s.o.) bezahlt. Der Punkt sind die AGBs, darin steht sinngemäß, dass mit Ende der zweijährigen Neuwagengarantie auch die Garantie auf reparierte Teile endet (also: Teile 1/2 Jahr vor Ende der Neuwagengarantie ausgetauscht, dafür endet die Garantie mit Ablauf der 2 Jahre, also hier schon nach 1/2 Jahr). Dabei ist es ganz egal, ob bzw. wer die Reparatur bezahlt hat. Es sei denn, die Garantiereparatur wäre auf Kulanz gelaufen, dann hat man sowieso keine Ansprüche.
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